Gewalt
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… Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten …[M]aßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Artikel 19
Einführung
Einführung
Gewalt ist die Anwendung von oder Bedrohung mit Zwang und kann zu Verletzungen, Schäden, Entbehrungen und sogar zum Tode führen. Sie kann zweckgerichtet sein, z.B. um jemanden zu bestrafen oder gegen seinen oder ihren Willen zu etwas zu zwingen, oder sie kann ein Akt beliebiger Böswilligkeit sein. Sie kann körperlich, verbal oder psychisch sein. In welcher Form auch immer: Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Obwohl die Kinderrechtskonvention und viele andere internationale und regionale Verträge die körperliche Unversehrtheit, Sicherheit und Würde des Kindes gewährleisten, ist Gewalt gegen Kinder nach wie vor weit verbreitet. Sie tritt in allen Ländern Europas, unter Menschen jeglicher Herkunft und in allen sozialen Schichten auf.
Misshandlung von Kindern lässt sich unter vier allgemeinen Kategorien erfassen:
- Emotionale Misshandlung: Diese kann in Form von Beschimpfungen, von psychischem Missbrauch und von Misshandlung auftreten. Der Begriff umfasst Handlungen von Eltern oder Betreuungspersonen, die schwere Verhaltensstörungen, kognitive, emotionale oder geistige Störungen hervorrufen können.
- Vernachlässigung: Die Unfähigkeit, die Grundbedürfnisse des Kindes zu befriedigen. Es gibt körperliche,pädagogische und emotionale Vernachlässigung. Körperliche Vernachlässigung kann unter anderem bedeuten, dass nicht für ausreichende Nahrung oder Kleidung, angemessene medizinische Versorgung, Beaufsichtigung oder ausreichenden Schutz vor den Elementen gesorgt wird. Auch das Verlassen des Kindes gehört dazu. Pädagogische Vernachlässigung bedeutet beispielsweise, dass nicht für angemessenen Unterricht gesorgt, besondere Lernbedürfnisse nicht befriedigt und extremes Schulschwänzen nicht verhindert werden. Psychische Vernachlässigung beinhaltet den Mangel an Liebe und emotionaler Unterstützung und das Kind nicht vor Missbrauch zu schützen.
- Körperliche Misshandlung: Das Zufügen körperlicher Verletzungen. Darunter fallen Verbrennungen, Stöße, Boxhiebe, Schütteln, Tritte, Schläge und andere Formen der Gewalt, die einem Kind zugefügt werden. Solche Verletzungen sind Misshandlungen, egal ob der/die Erwachsene dem Kind absichtlich Schaden zufügt oder nicht.
- Sexueller Missbrauch: Sexuelle Handlungen mit einem Kind sind zum Beispiel das Berühren der Genitalien des Kindes, die Aufforderung zum Anfassen der Genitalien des/der Erwachsenen durch das Kind, Geschlechtsverkehr, Vergewaltigung, Sodomie, Exhibitionismus und sexuelle Ausbeutung. Er beinhaltet Zwang, Austricksen, Bestechung, Bedrohung oder die Ausübung von Druck auf ein Kind, um dessen sexuelles Interesse zu wecken oder es zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Sexueller Missbrauch tritt auf, wenn ein älteres oder überlegenes Kind oder ein/e Erwachsene/r ein Kind zum eigenen sexuellen Vergnügen benutzt. Sexueller Missbrauch ist ein Machtmissbrauch gegenüber einem Kind und verletzt dessen Recht auf normale, gesunde, vertrauensvolle Beziehungen.
Die Auswirkungen solcher Gewalt auf Kinder sind verheerend. Sie unterminiert ihr Wohlergehen und ihre Fähigkeit, normal zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Sie hinterlässt körperliche und emotionale Narben, die langfristige Traumata hervorrufen können. Darüber hinaus zeigt die Forschung, dass Gewalt Gewalt erzeugt: Ein misshandeltes Kind wird als Erwachsener mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit andere misshandeln. Gewalt gegen Kinder muss in jedem Umfeld bekämpft werden. Bildung, Ausbildung und Kompetenzentwicklung sind nötig, um das Problembewusstsein zu erweitern und eine Kultur der Gewaltlosigkeit zu fördern. Es bedarf entschlossener Politiken und wirksamer Berichtsmechanismen ebenso wie der Interessenvertretung, um Gewaltlosigkeit auf die politische Tagesordnung zu setzen.
Medien und Internetkontakt
Medien und Internetkontakt
Durch das Internet und andere Medien sind junge Menschen zahlreichen Risiken ausgesetzt. Der – absichtliche oder unabsichtliche – Kontakt mit ungeeignetem Material, wie zum Beispiel Gewaltdarstellungen im Bild, rassistische Propaganda oder Pornographie, sind eine Form von Gewalt. Durch das Internet werden Kinder außerdem angreifbar für Belästigung und pädophile Aktivitäten, und das sogar im sicheren Zuhause ihrer Familie.6 Zur Darstellung der Medienbildung zum Schutz von Kindern vor derartiger Ausbeutung siehe Medien und Internet. 2006 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarats eine besondere Empfehlung für das Fitmachen von Kindern für die neue Informations- und Kommunikationsumgebung.7
Sexueller Missbrauch von Kindern
Sexueller Missbrauch von Kindern
Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern können viele Formen annehmen, unter anderem sexueller Missbrauch innerhalb der Familie, Pornographie, Prostitution, Menschenhandel und sexuelle Angriffe unter Gleichaltrigen. Durch all das können Kinder schweren Schaden an ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Gesundheit nehmen.
Schätzungen zufolge sind zehn bis zwanzig Prozent der Kinder in Europa sexueller Gewalt ausgesetzt.8 Doch die meisten Opfer zeigen das Verbrechen, das ihnen angetan wurde, nicht an. Viele sind zu dem Zeitpunkt zu jung, um zu verstehen, was passiert ist. Andere haben vielleicht keine Person, der sie vertrauen oder die ihnen glaubt, oder sie fühlen sich schuldig und betrogen und schämen sich zu sehr, um es jemandem zu erzählen. Viele werden vom Täter – in den meisten Fällen ein Familienmitglied oder ein erwachsener Freund, den das Kind kennt – bedroht und manipuliert.
Auch Zwangsprostitution und organisierte Pädophilie sind Formen des sexuellen Missbrauchs, bei denen das Kind zu sexuellen Handlungen mit Erwachsenen gezwungen wird, für die der erwachsene Zuhälter kassiert. Kinder in bewaffneten Konflikten, Migranten- und Flüchtlingskinder, Heimkinder, Kinder, die von ihrer Familie nicht unterstützt werden, und Kinder, die in Armut leben, sind durch alle Formen sexueller Ausbeutung besonders gefährdet. Eltern, Lehrkräfte, SozialarbeiterInnen und PolitikerInnen tragen alle Verantwortung für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch.
Kinderhandel
Kinderhandel
Menschenhandel ist die moderne Ausprägung des Sklavenhandels. Menschen werden wie Waren behandelt, sie werden gekauft und verkauft und auf alle möglichen Arten ausgebeutet. Menschenhandel ist eine Menschenrechtsverletzung und ein Angriff auf die Würde und Unversehrtheit aller Menschen. „Opfer des Kinderhandels“ sind alle Personen unter achtzehn Jahren, die, inner- oder außerhalb der Landesgrenzen, zum Zweck der Ausbeutung rekrutiert, transportiert, übereignet, beherbergt oder aufgenommen werden. In manchen Fällen werden Kinder mit falschen Versprechungen über Schulbesuch und Reisen angelockt, in anderen übergeben ihre verarmten Familien sie gegen eine finanzielle Entschädigung.
Durch Kinderhandel sind Kinder Gewalt und sexuellem Missbrauch ausgesetzt und werden ihres Rechts auf den Erhalt ihrer Identität, das Aufwachsen in einer Familie, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ruhe und Freizeit und Schutz vor erniedrigender Behandlung oder Strafe beraubt (siehe auch die Darstellung zur Kinderarbeit in Thema Bildung und Freizeit).
In Europa dient der Kinderhandel im Allgemeinen der sexuellen Ausbeutung oder der Zwangsarbeit. Die Opfer werden zur Prostitution oder zur Heirat gezwungen oder illegal adoptiert. Sie leisten billige oder unbezahlte Arbeit in der Landwirtschaft oder in Sweatshops, arbeiten im Haushalt, oder gehen betteln. Weil ihr Aufenthalt illegalisiert ist, werden gekaufte Kinder meist vor der Öffentlichkeit versteckt und sind schwer zu identifizieren. Oft beherrschen sie die Landessprache nicht und werden streng bewacht, sodass ihre Chancen, zu entkommen oder Hilfe zu finden, äußerst schlecht sind.
Gefährdete Gruppen
Gefährdete Gruppen
Zwar ist Gewalt gegen Kinder nicht auf eine Gruppe oder soziale Schicht beschränkt, doch für manche Kinder ist die Gefahr, misshandelt zu werden, besonders groß. Dazu gehören:
- Obdachlose Kinder in der Stadt: Das Risiko, sexuell ausgebeutet zu werden, ist für „Straßenkinder“ stark erhöht. Nach Angaben von UNICEF leben heute über 100 Millionen Kinder auf der Straße.9 In jeder großen Stadt Europas gibt es Tausende von Straßenkindern und ihre Zahl steigt mit Arbeitslosigkeit, Armut und Einwanderung.
- Kinder mit Behinderungen: Kinder mit Behinderungen sind häufig Zielscheibe von Misshandlungen, einschließlich Gewalt und Vergewaltigung, doch ihre Bedürfnisse werden von Kinderschutzeinrichtungen nur selten aufgegriffen. Soziale Dienste können die Misshandlung von Kindern mit Behinderungen sogar weiterführen, wenn sie als „anders“ oder „bedürftig“ stigmatisiert werden. In vieler Hinsicht wird Kindern mit Behinderungen beigebracht, ‚gute Opfer’ zu sein, insbesondere Mädchen, die oft weniger Wertschätzung erhalten als Jungen. Mädchen mit Behinderungen kommen außerdem seltener in den Genuss von Bildung, angemessener medizinischer Versorgung und Rehabilitationsmaßnahmen und man erlaubt ihnen seltener, aktiv am Leben ihrer Gemeinschaft teilzunehmen.10
- Flüchtlings- und Einwandererkinder: Flüchtlings- und Einwandererkinder können in zweifacher Weise von Gewalt betroffen sein: zu Hause und in der Gemeinde als Opfer fremdenfeindlicher Angriffe werden. Manche Kinder werden schädlichen traditionellen Praktiken unterworfen, wie zum Beispiel der Genitalverstümmelung oder ritueller Skarifizierung. Auch familiäre Traumata und Instabilität können dazu führen, dass Kinder misshandelt werden.
- Minderjährige Mütter: Obwohl sie selbst noch Kinder sind und daher alle Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen der Kinderrechtskonvention in Anspruch nehmen können, gelten Mädchen, die Mütter sind, häufig als Erwachsene, egal ob sie heiraten oder nicht. So geraten sie in eine Art rechtliches Niemandsland, ohne den Schutz, der Kindern gewährt wird, und zu jung, um die gesetzlich verankerten Rechte von Erwachsenen für sich beanspruchen zu können.
Was Sie tun können, um Gewalt gegen Kinder zu verhindern
- Beobachten Sie die Situation von Kindern und melden Sie jegliche Gewalt.
- Überwachen Sie die politischen Maßnahmen der Regierung zum Schutz von Kindern gegen Gewalt und fordern Sie mit Nachdruck Schutzgesetze von den Behörden.
- Unterstützen Sie Familien durch Programme zur Elternschaft.
- Brechen Sie das Schweigen! Thematisieren Sie die Gewalt, die Sie erfahren oder beobachten.
- Stellen Sie die gesellschaftliche Akzeptanz von Gewalt in Frage.
- Sensibilisieren Sie andere für Gewalt gegen Kinder.
- Achten Sie auf Anzeichen von Gewalt.
- Mobilisieren Sie Schule und Gemeinschaft, Mobbing und andere Formen von Gewalt gegen Kinder zu unterbinden und zu bekämpfen.
- Bringen Sie Kindern bei, wie sie sich vor Misshandlung und anderen Schädigungen schützen können.
- Vermitteln Sie Kindern gewaltfreie Methoden der Konfliktbearbeitung.
- Wenden Sie selbst keine Gewalt an.
Relevante Menschenrechtsinstrumente
Relevante Menschenrechtsinstrumente
Europarat
In Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Um dieses Grundrecht zu fördern und zu schützen, geht der Europarat mit rechtlichen Mitteln, Bewusstseinsbildung und Kampagnen (z.B. gegen Menschenhandel, geschlechtsspezifische Gewalt, Kinderarbeit, Gewalt in den Medien) gegen Gewalt vor.
Der Europarat hat gesetzlichen Schutz gegen viele Formen der Gewalt erwirkt:
- Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) entwickelt Standards für den Schutz von Jugendlichen, denen die Freiheit entzogen wurde, stellt außergerichtliche Präventionsmechanismen zum Schutz junger Häftlinge bereit und besucht regelmäßig Einrichtungen für junge Straftäter.11
- Das Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels soll helfen, Menschenhandel zu verhindern, die Menschenrechte der Opfer von Menschenhandel zu schützen und die Menschenhändler zu verfolgen.12 Dieser rechtlich bindende Vertrag, der 2005 in Kraft trat, gilt für alle Formen des Menschenhandels, für alle Opfer und für alle Formen der Ausbeutung, einschließlich der sexuellen Ausbeutung, Zwangsarbeit, Sklaverei, Schuldknechtschaft und der kommerziellen Organentnahme.
- Das Übereinkommen über Computerkriminialität bezieht sich u. a. auf Verbrechen der Kinderpornografie. In Artikel 9 heißt es, dass die Vertragsparteien „die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen“ treffen, um die verschiedenen aufgeführten Nutzungen von Computern, die Kinderpornografie beinhalten, unter Strafe zu stellen.13
- Das 2007 verabschiedete Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist der erste Vertrag, der sich speziell gegen Kindesmisshandlung richtet. Er wird Lücken in der europäischen Gesetzgebung schließen und einen einheitlichen Gesetzesrahmen schaffen, um dieses Unrecht zu bekämpfen, unter dem 10 bis 20 Prozent aller Kinder in Europa leiden.14
Auch viele Aktivitäten und Programme des Europarats drehen sich um das Thema Gewalt gegen Kinder:
- 2006 initiierte der Europarat „Building a Europe with and for Children“, das an den Bericht der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Kinder in Europa anschließt. Eines der wichtigsten Ziele dieses Dreijahresprogramms ist die Bekämpfung verschiedener Formen von Gewalt gegen Kinder, zum Beispiel von Körperstrafen, häuslicher Gewalt, des sexuellen Missbrauchs und des Kinderhandels. In diesem Bereich werden durch das Programm Standards gesetzt, politische Richtlinien formuliert und eine nachdrückliche Sensibilisierungskampagne für Regierungen, Parlamente, Kommunen, Fachkräfte und NGOs in Europa durchgeführt.
- Der Menschenrechtskommissar thematisiert während seiner Besuche als Beobachter in den Mitgliedsstaaten systematisch die Kinderrechte und den Schutz vor Gewalt.
- Unter dem Motto „Human being – not for sale“ wurde 2006 die Kampagne des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ins Leben gerufen. Die Kampagne soll für das Ausmaß des Menschenhandels im heutigen Europa sensibilisieren. Dabei werden verschiedene Maßnahmen hervorgehoben, die geeignet sind, um diese neue Form von Sklaverei zu verhindern, die Menschenrechte der Opfer zu schützen und die Menschenhändler zu bestrafen.
- 2007 initiierte die Parlamentarische Versammlung des Europarats eine gesamteuropäische Umfrage über Straßenkinder und politische Maßnahmen, um dieses Problem anzugehen.
Vereinte Nationen
In Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 1948) wird die Freiheit von Gewalt als Grundrecht anerkannt. Dieses Recht wird jedoch in der Kinderrechtskonvention (KRK, 1989) erheblich weiterentwickelt. In Artikel 19 werden viele Formen der Misshandlung definiert, u. a. sexueller Missbrauch, geistige und psychische Gewalt und Ausbeutung:
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
Artikel 19 und Artikel 37 schützen beide das Kind speziell vor Hinrichtung, die in einigen Ländern außerhalb Europas immer noch praktiziert wird.
Von allen Menschenrechtsinstrumenten der Vereinten Nationen ist die Kinderrechtskonvention am häufigsten ratifiziert worden und bietet somit eine starke gesetzliche Grundlage für den Schutz von durch Einrichtungen oder durch Einzelpersonen. Sie ist für alle Kinderschutzorganisationen von unschätzbarem Wert.
Häusliche Gewalt wurde lange als „Privatsache“ ignoriert, außer in Fällen schwerer körperlicher Schädigung oder in Todesfällen. Doch in der Wiener Erklärung von 1993 wurde Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sei es durch den Staat oder durch Einzelpersonen, erstmals als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Dieser Anerkennung folgte noch im selben Jahr die Verabschiedung der Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen durch die Generalversammlung und die Ernennung des Sonderberichterstatters über Gewalt gegen Frauen, einer Person, die die Aufgabe hat, Informationen über Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu sammeln. In der Erklärung werden ausdrücklich Programme in allen Schulformen gefordert, um Verhaltensmuster von Männern und Frauen in Frage zu stellen.15
Nützliche Websites
Nützliche Websites
- Child Rights Information Network: www.crin.org
- Corporal punishment … No punishment is justifiable: www.coe.int/t/transversalprojects/children/violence/corporalPunishment_en.asp
- Europarat: www.coe.int/children
- The Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings: http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulezVous.asp?NT=197&CM=8&DF=6/21/2009&CL=GER
- European Observatory of Violence in Schools: www.obsviolence.com/english/presentation/index.html
- Der Menschenrechtskommissar des Europarats: www.coe.int/t/commissioner/default_EN.asp
- Street Children and Homelessness: www.cyc-net.org/cyc-online/cycol-0904-Homelessness.html
- Die Studie des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Kinder: www.violencestudy.org
- UNICEF: www.unicef.org/protection
- End Child Prostitution, Child Pornography and the Trafficking of Children for Sexual Purposes: www.ecpat.net
- Internationale Arbeitsorganisation, International Programme for the Elimination of Child Labour (ILO–IPEC): www.ilo.org
- Institute for Research on Working Children (IREWOC): www.childlabour.net
- Coalition to Stop the Use of Child Soldiers (CSC): www.child-soldiers.org
- www.gewalt-in-der-schule.info; VISIONARY ist ein europäisches Kooperationsprojekt zum Thema „Gewalt, Mobbing und Bullying in der Schule“, das sich vor allem an Lehrer, Eltern, Experten und Schüler richtet.
- www.politische-bildung.at > Themendossiers > Gewalt in der Schule („Portal „Politische Bildung / Demokratie lernen & leben“)
- www.aoef.at; Informationsstelle gegen Gewalt
1 Corporal Punishment … No violence against children is justifi able: www.coe.int/t/transversalprojects/children/violence/corporalPunishment_en.asp
2 Building a Europe for and with Children: Th e facts about children and violence, Informationspaket, Europarat: www.coe.int/t/E/Com/Press/Source/Factpack_English.doc
3 Studie des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Kinder: www.violencestudy.org
4 Violence Against Children – Europe and Central Asia, UNICEF, S. 9: www.unicef.org/ceecis/sgsvac-eca_04_01-48.pdf
5 Studie des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Kinder: www.violencestudy.org
6 Working to Prevent the IT-Related Sexual Exploitation of Children: Save the Children, Dänemark 2005
7 Empfehlung Rec(2006)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten für das Fitmachen von Kindern für die neue Informations-und Kommunikationsumgebung. Europarat 2006
8 Studie des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Kinder: www.violencestudy.org
9 Siehe Street Children and Homelessness: www.cyc-net.org/cyc-online/cycol-0904-Homelessness.html
10 Kennedy, Margaret, Rights for Children Who Are Disabled, in The Handbook of Children’s Rights: London, Routledge, 1995, S. 149.
11 Siehe www.cpt.coe.int/EN/about.htm
12 Europarat, Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels: http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/197.htm
13 Siehe Übereinkommen des Europarats über Computerkriminialität: http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/185.htm
14 Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, siehe www.coe.int/T/E/Legal_Affairs/Legal_cooperation/Fight_against_sexual_exploitation_of_children
15 Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen: Entschließung 48/104 von 20 der Generalversammlung, Artikel 4:UNESCO 1993: www.humanrights.ch/home/upload/pdf/050330_erklarung_gg_gewalt.pdf