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Diskriminierung

Diskriminierung widerspricht einem Grundprinzip der Menschenrechte.

Einführung

Einführung

Diskriminierung bedeutet, eine Person daran zu hindern, ihre politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Rechte und Freiheiten in vollem Umfang zu genießen. Diskriminierung widerspricht einem Grundprinzip der Menschenrechte: dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind. Dieses Prinzip wird in jedem wichtigen Menschenrechtsdokument wiederholt (z.B. AEMR, Artikel 2, KRK, Artikel 2, EMRK, Artikel 14, und Artikel 1 des Protokolls Nr. 12). Auch die meisten Staatsverfassungen enthalten Bestimmungen gegen Diskriminierung – so auch das deutsche Grundgesetz, die österreichische und die Schweizer Verfassung.

Zwar findet sich im Menschenrechtsschutzsystem keine einheitliche Definition von „Diskriminierung“, doch enthalten alle Definitionen von Diskriminierung in Menschenrechtsverträgen (z.B. AEMR, KRK, EMRK, die Anti-Rassismuskonvention [CERD] oder das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

  1. Es werden Gründe für Diskriminierung genannt, die auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sind. Artikel 2 der KRK zum Beispiel nennt als Gründe für Diskriminierung insbesondere Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale, ethnische oder soziale Herkunft, Vermögen, Behinderung, Geburt oder sonstiger Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds. Der letzte Punkt „oder sonstiger Status“ lässt viele andere Gründe der Diskriminierung offen, zum Beispiel soziale Schichtzugehörigkeit, berufliche Tätigkeit, sexuelle Orientierung oder bevorzugte Sprache.
  2. Es werden Handlungen genannt, die als Diskriminierung gelten. Zum Beispiel die Zurückweisung, Einschränkung oder Ausgrenzung einer Person oder einer Gruppe. Solche Handlungen reichen von den barbarischsten Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Sklaverei, ethnischen Säuberungen oder religiöser Verfolgung bis hin zu subtileren, aber auch häufigeren Formen der Diskriminierung, wie zum Beispiel Einstellung und Beförderung am Arbeitsplatz, Vergabe von Wohnraum oder Beschimpfung. Kinder diskriminieren häufig durch Ausgrenzung (z.B. indem sie ein Kind nicht mitspielen lassen), Mobbing und Beschimpfungen aufgrund von Andersartigkeit (z.B. „Weichei“, „Fettsack“, „Schwule Sau“). Siehe auch Thema Gewalt

Es werden Folgen der Diskriminierung genannt, durch die Menschen daran gehindert werden können, ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten wahrzunehmen und zu genießen. Diskriminierung schadet auch der Gesellschaft insgesamt, denn durch sie werden Vorurteile und rassistische Einstellungen verstärkt.

Diskriminierung beruht oft auf Ignoranz, Vorurteilen und negativen Klischees. Weil viele Menschen das scheinbar Fremde oder Unbekannte fürchten, reagieren sie mit Misstrauen oder sogar Gewalt auf alle, deren Aussehen, Kultur oder Verhalten ihnen nicht vertraut ist.

Einstellungen, Handlungen oder Maßnahmen von Institutionen, die irgendjemanden benachteiligen oder marginalisieren, können als Diskriminierung gelten. Insbesondere der Rassismus hat historische Wurzeln im Glauben an die Höherwertigkeit einer Gruppe gegenüber einer anderen – Überzeugungen, die bis heute die Diskriminierung „minderwertiger“ Gruppen rechtfertigen sollten. Zwar stößt eine solche Gesinnung heute weitgehend auf Ablehnung, doch rassistische Diskriminierung gibt es weiterhin. Andere Formen der Diskriminierung sind beispielsweise Sexismus, Altersdiskriminierung, Homophobie, Antisemitismus und religiöse Intoleranz sowie Xenophobie, die Furcht vor fremden Menschen oder Ländern bzw. der Hass auf sie.

Eine extreme Form der Diskriminierung ist die Segregation: durch Gesetz oder Gewohnheit erzwungene Trennung ethnischer Gruppen, wie z.B. die Apartheid in Südafrika. In Europa hat es offizielle Segregation gegeben, so wurden zum Beispiel einst Juden in Gettos ausgesondert. Heute werden Roma in mehreren europäischen Ländern durch feindseliges Verhalten oder wirtschaftliche Segregation gezwungen, in abgesonderten Gemeinschaften zu leben.

Diskriminierung geschieht teilweise offen als absichtliche direkte Diskriminierung einer Person oder Gruppe. Um direkte Diskriminierung handelt es sich zum Beispiel, wenn ein Kind einer bestimmten ethnischen Herkunft an einer Schule nicht angenommen wird, oder wenn eine Wohnungsgesellschaft keine Wohnungen an Einwanderinnen und Einwanderer vermietet. Bei indirekter Diskriminierung geht es um die Wirkung scheinbar neutraler politischer Maßnahmen, durch die jedoch Menschen einer bestimmten Minderheit gegenüber anderen strukturell benachteiligt werden, z.B. wenn für eine Stellenbesetzung die fließende Beherrschung der deutschen Sprache selbst für unqualifizierte Tätigkeiten vorausgesetzt wird, obwohl dies für die Ausübung der Tätigkeit nicht erforderlich ist. Dadurch werden mehr Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung der Diskriminierung, insbesondere der eher indirekten und versteckten, haben einige Staaten positive Maßnahmen beschlossen, sogenannte Quotenregelungen. Positive Maßnahmen bedeuten in manchen Situationen die absichtliche Bevorzugung einer oder mehrerer Gruppen, die über lange Zeit tiefgreifend diskriminiert wurde(n) (z.B. die Bevorzugung von Frauen oder Studienbewerbern aus Gruppen, die selten die Universität besuchen), oder Quotenregelungen, zum Beispiel für Frauen oder die Landbevölkerung, für bestimmte Ämter. Damit sollen versteckte Diskriminierungen kompensiert und eine ausgewogenere gesellschaftliche Repräsentanz erreicht werden. Manchmal bedeuten positive Maßnahmen die Schaffung von Bedingungen, unter denen Menschen mit Beeinträchtigungen (z.B. mit einer körperlichen Behinderung) dieselben Rechte und Möglichkeiten in Anspruch nehmen können. Eine weitere Form positiver Maßnahmen versucht frühere Ungerechtigkeiten „wiedergutzumachen“. Mit all diesen Maßnahmen wird versucht, für mehr Gleichheit zu sorgen.1

Jedes Mal, wenn wir Menschen ausschließen und verschiedenen Personen und Gruppen unterschiedliche Rechte und Pflichten gewähren, sollten wir uns fragen, warum wir das tun. Ist das wirklich notwendig? Nützt es allen? Wenn nicht, könnten positive Maßnahmen selbst eine Erscheinungsform von Vorurteilen und Diskriminierung werden.

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...aufgrund von ethnischer Herkunft und Kultur

...aufgrund von ethnischer Herkunft und Kultur

Rassismus lässt sich definieren als bewusste oder unbewusste Überzeugung von der angeborenen Überlegenheit einer Ethnie über eine andere. Diese Definition geht von der Existenz verschiedener „Rassen“ aus, eine Annahme, die inzwischen durch die neuere Forschung, insbesondere durch das Humangenomprojekt, widerlegt wurde. Doch obwohl „Rasse“ eindeutig ein gesellschaftliches Konstrukt ist, ist Rassismus überall auf der Welt verbreitet. Auch wenn nur noch wenige Menschen an eine „überlegene Rasse“ glauben, die ein angeborenes Recht habe, andere zu beherrschen, die sie für „minderwertig“ hält, hängen doch viele Menschen weiterhin einem kulturellen Rassismus oder Ethnozentrismus an, der Überzeugung, dass manche Kulturen, in der Regel ihre eigene, etwas Besseres seien oder dass andere Kulturen, Traditionen, Bräuche und Geschichtsschreibungen mit den ihren nicht vereinbar seien. Rassismus jeglicher Art ist mit Macht verknüpft, mit Menschen, die Macht haben und bestimmen, was „überlegen“ ist, und die andere Menschen mit weniger Macht diskriminieren. Somit lässt sich Rassismus als praktische Übersetzung von Vorurteilen in Handlungen definieren.

FRAGE: Wie können Sie den Kindern, mit denen Sie arbeiten, die ethnische Vielfalt in ihrer Gemeinschaft nahe bringen und ihnen eine positive Einstellung dazu vermitteln?

Die Folgen von Rassismus sind, heute wie in der Vergangenheit, sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft als Ganzes verheerend. Rassismus war die Ursache von Massenvernichtung, Völkermord und Unterdrückung und sorgte für die Unterwerfung von Mehrheiten unter die Willkür winziger Minderheiten, die über Reichtum und Macht verfügten.

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Antisemitismus und Antiziganismus

Antisemitismus und Antiziganismus

Ähnlich wie beim kulturellen Rassimus, bei dem bestimmte Kulturen als überlegen gelten, werden bei der Diskriminierung aufgrund der Ethnizität und Kultur manche Kulturen, meist Minderheitengruppen, als „von Natur aus“ minderwertig oder unerwünscht betrachtet. In der Vergangenheit haben vor allem europäische Juden und Roma unter dieser Form der Diskriminierung gelitten. Antisemitismus, bzw. die Feindseligkeit gegen Juden als religiöse oder ethnische Minderheit, geht aufs Mittelalter zurück, als Juden in der Regel die einzige nichtchristliche Minderheit im christlichen Europa waren. Juden waren vielerorts von den meisten Gewerbezweigen und Berufen ausgeschlossen. Sie wurden gezwungen, in von der christlichen Bevölkerung abgesonderten Gettos zu leben, und mit besonders hohen Steuern, Enteignung oder sogar Ausweisung oder Tod bestraft. Jahrhundertelang mussten sie sich gegen Ungerechtigkeit und Vorurteile der christlichen Gesellschaften behaupten.

Der Aufstieg des Faschismus im zwanzigsten Jahrhundert mit seiner Ideologie von der überlegenen „Rasse“ gab dem Antisemitismus in Europa Auftrieb und mündete schließlich in den Holocaust, die systematische Vernichtung von über sechs Millionen Juden im Zweiten Weltkrieg. Im 21. Jahrhundert ist der Antisemitismus alles andere als Vergangenheit. Im Glauben an die eigene Überlegenheit werden jüdische Friedhöfe geschändet und Neonazi-Netzwerke bringen unverhohlen antisemitische Propaganda in Umlauf.

Die Roma und Sinti, fälschlicherweise auch als „Zigeuner“ bezeichnet, haben jahrhundertelang in Europa gelebt.2 Ohne ein eigenes Land, das sie ihre Heimat nennen können, haben Roma und Sinti ihre eigene Sprache und Kultur erhalten, während sie zum Teil als Fahrende, HandwerkerInnen, MusikerInnen und HändlerInnen umherzogen. Im gesamten Verlauf ihrer Geschichte hatten Roma unter Diskriminierungen zu leiden, darunter Zwangsassimilation und ausgemachte Sklaverei. Im 20. Jahrhundert wurden Roma zu Tausenden Opfer des Völkermordes durch die deutschen Nazis, der Zwangsverstaatlichung unter den realsozialistischen Regimes Osteuropas und der wirtschaftlichen Ausgrenzung im Hightech-Kapitalismus. Heute wachsen viele Romakinder in feindseliger gesellschaftlicher Umgebung auf, wo ihnen viele Grundrechte, wie Bildung, medizinische Versorgung und Wohnraum, verweigert werden.

FRAGE: Gibt es Roma in Ihrer Gemeinde? Gehen deren Kinder zur Schule? Gibt es in ihrer Stadt eine jüdische Gemeinde? Welche Einstellungen haben andere Kinder gegenüber jüdischen Kindern und Romakindern?

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Fremdenfeindliche Diskriminierung

Fremdenfeindliche Diskriminierung

Auf die sich verstärkende Globalisierung und Vielfalt der Gesellschaft reagieren viele Menschen mit Xenophobie, der Angst vor fremden Menschen und Ländern und Aversionen dagegen. In den meisten Fällen basiert der Begriff des „Fremden“ auf gesellschaftlich konstruierten Bildern und Vorstellungen, die die Welt auf „uns“ reduzieren: auf das Normale, auf die „Guten wie uns“, und auf „sie“, auf die anderen, die eben anders sind: eine Bedrohung, eine Störung, die für den Verfall von Werten und anständigem Benehmen steht.

FRAGE: Fallen Ihnen Beispiele von Fremdenfeindlichkeit in Ihrem Land ein? Wie beeinflusst Fremdenfeindlichkeit bereits Kinder? Wie können Sie gegen deren Wirkungen angehen?

Zwar betrachten die meisten Menschen Fremdenfeindlichkeit als moralisch verwerflich und halten sie für unvereinbar mit einer Kultur der Menschenrechte, dennoch ist sie nichts Ungewöhnliches. Diskriminierungen aufgrund von Fremdenfeindlichkeit, etwa in Form von Beschimpfungen und Gewalttätigkeiten, sind eindeutig Menschenrechtsverletzungen.

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...aufgrund des Geschlechts

...aufgrund des Geschlechts

In Europa ist geschlechtsspezifische Diskriminierung zwar subtil und mehr oder weniger versteckt, aber dennoch allgegenwärtig. Viele Institutionen der Gesellschaft, wie zum Beispiel die Medien, die Familie, Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen, konservieren und tradieren Klischees über Männer und Frauen. Traditionelle geschlechtsspezifische Eigenschaften in den westlichen Gesellschaften haben oft mit Macht zu tun: Männer und „typisch männliche“ Aktivitäten werden als kontaktfreudig, stark, produktiv, mutig, wichtig, öffentlichkeitsorientiert, einflussreich, finanziell erfolgreich, gesellschaftlich angesehen und wertvoll beschrieben. In den zugeschriebenen Eigenschaften von Frauen dagegen spiegelt sich Machtlosigkeit: abhängig, sorgend, passiv und familienorientiert. Frauen besetzen oft untergeordnete Positionen, ihre Arbeit erfährt geringere Wertschätzung, weniger Anerkennung und schlechtere Entlohnung. Mädchen oder Jungen, die den klischeehaften Erwartungen nicht entsprechen, werden kritisiert, geächtet oder sogar Opfer von Gewalt. Solche Konflikte können die Entwicklung der geschlechtsspezifischen Identität von Kindern beeinträchtigen.

Zunehmend werden heute auch andere Formen von Gewalt und Geschlechterdiskriminierung thematisiert, und zwar gegenüber trans- und intersexuellen Menschen. Sie sprengen die Grenzen eines biologistischen Geschlechterverständnisses, entweder weil sie sich nicht dem Geschlecht zugehörig empfinden, das ihnen bei ihrer Geburt zugewiesen wurde, oder weil sie mit Geschlechtsmerkmalen geboren werden, die nicht eindeutig weiblich oder männlich sind. Siehe auch Thema Geschlechtergerechtigkeit.

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...aufgrund der Religion

...aufgrund der Religion

Die Religionsfreiheit wird in Europa offiziell geachtet, dennoch kommt Diskriminierung aufgrund der Religion häufig vor. Oft ist sie untrennbar mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verknüpft. War Europa in der Vergangenheit durch Konflikte und Diskriminierung zwischen protestantischen und katholischen Christen, zwischen römischen und orthodoxen Katholiken oder zwischen „offiziellen“ Kirchen und abweichlerischen Sekten zerrissen, so haben diese Unterschiede unter den Christen heute weitgehend an Bedeutung verloren. Gleichzeitig gedeihen in ganz Europa zahlreiche Gemeinden religiöser Minderheiten, unter anderem Juden, Hindu, Buddhisten, Bahai, Rastafari und Muslime. Diese wachsende religiöse Vielfalt wird häufig ignoriert, die Millionen nichtreligiösen Europäer ebenso wie die nichtchristlichen.

FRAGE: Welche religiösen Minderheiten gibt es in Ihrer Gemeinde? Wo versammeln sie sich zum Gottesdienst?

Besorgniserregend ist vor allem die um sich greifende Islamophobie, die Diskriminierung, Furcht und der Hass gegenüber dem Islam. Nach dem Christentum ist der Islam die am weitesten verbreitete Religion in Europa und in einigen Ländern und Regionen des Balkans und des Kaukasus ist er die Mehrheitsreligion. Die Feindseligkeit gegen den Islam infolge der Terrorangriffe in den letzten Jahren auf Ziele in den Vereinigten Staaten, Spanien und England hat in den meisten europäischen Gesellschaften tief sitzende Vorurteile offenbart.

Mit am häufigsten äußert sich diese Voreingenommenheit in mangelnder offizieller Anerkennung als Religion, der Verweigerung von Genehmigungen zum Bau von Moscheen, der mangelnden Unterstützung islamischer religiöser Gruppen oder Gemeinden und Restriktionen gegen Frauen und Mädchen, die das Kopftuch tragen. Eines der typischsten Vorurteile gegen den Islam ist seine angebliche „Unvereinbarkeit“ mit den Menschenrechten. Die Abwesenheit von Demokratie und weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen in vielen überwiegend islamischen Ländern wird dabei als Beweis herangezogen, ohne zu berücksichtigen, dass die Religion nur einer von vielen Faktoren ist, die in der Summe zu undemokratischen Regimen führen.

Viele Vorurteile resultieren auch aus der Unwissenheit über den Islam, den viele Menschen nur mit Terrorismus, Extremismus und der Politik bestimmter Länder assoziieren. In Wahrheit predigt der Islam Toleranz, Solidarität und Nächstenliebe, genau wie viele andere Religionen auch.

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...aufgrund der sexuellen Orientierung

Homophobie ist die Aversion gegen oder der Hass auf Homosexuelle, auf deren Lebensstil oder Kultur, oder ganz allgemein gegen Menschen mit anderer sexueller Orientierung, darunter auch Bisexuelle und Transgender. Zwar wurden die Menschenrechte von Lesben und Schwulen in Europa durch Gesetzesreformen erheblich gestärkt, doch herrscht eine große Diskrepanz zwischen Städten, in denen Homosexuelle relativ problemlos offen leben, arbeiten und heiraten, und ländlichen Gebieten sowie Teilen Ost- und Mitteleuropas, in denen viele Lesben und Schwule mit diskriminierenden Gesetzen, Belästigung und sogar Gewalt durch die Öffentlichkeit und durch Behörden zu kämpfen haben. Viele Menschen halten Homosexualität noch immer für eine Krankheit, eine psychische Störung oder sogar für eine Todsünde. Viele andere wenden bewusst oder unbewusst heterosexuelle Normen auf Lesben und Schwule an und kritisieren deren mangelnde Konformität mit gesellschaftlich „normalen“ Verhaltensweisen.

FRAGE: Verwenden die Kinder, mit denen Sie arbeiten, homophobe Schimpfwörter, auch ohne sie zu verstehen? Was können Sie dagegen tun?

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...aufgrund von Behinderung

...aufgrund von Behinderung

Der Begriff „Menschen mit Behinderung“ kann sich auf viele verschiedene Dinge beziehen: Es gibt körperliche, geistige, sensorische oder psychosoziale, vorübergehende und dauerhafte Behinderungen und ihre Ursachen können durch Krankheit, durch Verletzung oder genetisch bedingt sein. Menschen mit Behinderungen haben dieselben Menschenrechte wie alle anderen Menschen. Doch aus vielen Gründen stoßen sie oft auf soziale, gesetzliche und praktische Barrieren, wenn sie ihre Menschenrechte auf Augenhöhe mit anderen in Anspruch nehmen wollen. Diese Gründe erwachsen normalerweise aus falscher Wahrnehmung und negativen Einstellungen gegenüber Behinderung an sich.

Viele sitzen dem Irrtum auf, Menschen mit Behinderungen könnten keine produktiven Mitglieder der Gesellschaft sein. Am häufigsten findet man die Einstellung, dass Menschen mit Behinderungen entweder geheilt werden müssten, oder dass sie hilflos seien und gepflegt werden müssten.

Im Menschenrechtsschutz wird Behinderung inzwischen als selbstverständlich und als Teil der menschlichen Vielfalt betrachtet. Es werden Maßnahmen gefordert, die geeignet sind, volle Beteiligung und Zugang zu fördern und eine Person zu selbstständigem Handeln zu befähigen (z.B. durch einen Rollstuhl oder durch mehr Zeit zur Erfüllung bestimmter Aufgaben). Diese positive Herangehensweise geht davon aus, dass die Gesellschaft dafür verantwortlich ist, Menschen mit Behinderungen das Leben zu erleichtern.

Paradigmenwechsel – Eine barrierefreie Gesellschaft: Die durch das gesellschaftliche Umfeld errichteten Barrieren, die die gesellschaftliche Partizipation der Menschen beschneiden, sollten beseitigt werden. Dazu gehören die Förderung positiver Einstellungen und der Abbau materieller Hindernisse (z.B. rollstuhlgerechte Gebäude). Im Einklang mit diesem gesellschaftlichen Modell von Behinderung werden Kinder mit Behinderungen nunmehr als Kinder „mit besonderen Bedürfnissen“ angesehen. Gesellschaftliche Institutionen sind verpflichtet, diese Bedürfnisse zu berücksichtigen und sich danach zu richten. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern besucht in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur ein geringer Prozentsatz von Kindern mit Behinderung die Regelschule. Schulen müssen ihre Lehrpläne, ihren Unterricht und ihre Organisation anpassen und/oder zusätzliche Unterstützung anbieten, um diesen Kindern und Jugendlichen zu helfen, ihr Potenzial auszuschöpfen. Diese Entwicklungen sind Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Bildung.3

FRAGE: Welche Bildung erhalten Kinder mit Behinderungen in Ihrem Land? Welche Vorkehrungen werden für Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen getroffen?

Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die erste internationale Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) auch Behindertenrechtskonvention genannt. Die Europäische Union zeichnete es im März 2007 und kündigte es als „die erste universelle Menschenrechtskonvention des neuen Jahrtausends“ an.

In diesem Übereinkommen wird Behinderung als ein Element menschlicher Vielfalt definiert und positiv hervorgehoben, dass Menschen mit Behinderungen einen hohen Wert innerhalb der Gesellschaft darstellen. Es verbietet Hindernisse für die Partizipation und fördert die aktive Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft. Langfristiges Ziel dieses Übereinkommens ist es, die Wahrnehmung der Menschen mit Behinderungen durch die Öffentlichkeit und damit schließlich die Gesellschaft insgesamt zu verändern.4

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Bildung gegen Diskriminierung

Bildung gegen Diskriminierung

Lehrkräfte erkennen die Notwendigkeit, in jedem Kind eine tolerante, nichtdiskriminierende Einstellung zu wecken und ein lernendes Umfeld zu schaffen, das Vielfalt anerkennt und von ihr profitiert, statt sie zu ignorieren oder auszugrenzen. Im Zuge dieser Entwicklung sollten diejenigen, die mit Kindern arbeiten, ebenso wie die Kinder selbst, sich diskriminierende Verhaltensweisen bewusst machen – ihre eigenen und die von anderen. Aktivitäten, die Rollenspiel und Einfühlungsvermögen fördern, helfen Kindern nicht nur, Problembewusstsein und Mitgefühl zu entwickeln, sondern fördern auch Widerstandsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen bei Kindern, die diskriminiert werden.

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Bekämpfung von Diskriminierung

Bekämpfung von Diskriminierung

Der Europarat hat verschiedene Organe und Programme zur Bekämpfung von Diskriminierung in Europa eingerichtet. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), die 1993 gegründet wurde, veröffentlicht regelmäßig Umfragen zu Rassismus und Intoleranz in Mitgliedsstaaten des Europarats. Sie organisiert auch Gespräche am runden Tisch mit Vertretern der Zivilgesellschaft und verabschiedet allgemeine Politikempfehlungen für Regierungen.

Die Grundrechteagentur, ein unabhängiges Organ der Europäischen Union, 2007 gegründet, bietet Mitgliedsstaaten fachkundige Unterstützung bei der Umsetzung von Grundrechtsangelegenheiten. Darüber hinaus sucht sie das öffentliche Bewusstsein über Menschenrechtsfragen zu schärfen und mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten. Mehrere europäische Länder haben eine Art nationales Gleichstellungsorgan eingerichtet, um Diskriminierung zu bekämpfen und Gleichberechtigung und Toleranz zu fördern.

FRAGE: Gibt es in Ihrem Land eine staatliche Behörde zur Bekämpfung von Diskriminierung?

Durch verschiedene Programme fördert der Europarat auch die Bewusstseinsbildung. 2006 – 2007 rückte die Europäische Jugendkampagne „Alle anders – alle gleich“ drei verschiedene Werte in den Vordergrund:
Vielfalt (positive Bewertung des Reichtums an Kulturen und Traditionen), Menschenrechte und Beteiligung (jedem die Möglichkeit zu bieten, am Aufbau eines Europas mitzuwirken, in dem alle das Recht haben, sie selbst zu sein – anders zu sein und gleich). Eine weitere Kampagne des Europarats, die sich mit Diskriminierung gegen Roma befasst, ist „Dosta“ – das Wort ist Romanes und bedeutet „genug“. Mit dieser Sensibilisierungskampagne wird versucht, die Distanz zwischen Nichtroma und Roma abzubauen.

Der Kampf gegen Diskriminierung geht weiter und der Europarat wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen.

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Nützliche Websites

Nützliche Websites

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1 Siehe Droits Partages, des droits de l’homme aux droits de 1’enfants: www.droitspartages.org
2 Die Diskriminierung von Roma und Sinti, die von ausschließenden Strukturen bis hin zu tödlicher Gewalt reichen kann undauch kulturell vermittelte stereotype Denkmuster und Bilder umfasst, wird als Antiziganismus bezeichnet.
3 Siehe International Standard Classifi cation of Education (ISCED): www.unesco.org/education/information/nfsunesco/doc/isced_1997.htm
4 Siehe EU Statement – Vereinte Nationen: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: www.europaeu-un.org/articles/en/article_6914_en.htm