Familie
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16.3
Einführung
Einführung
In der Kinderrechtskonvention (KRK) wird die Familie als die Einheit anerkannt, in der Kinder am besten geschützt sind und die besten Bedingungen für eine gesunde Entwicklung vorfinden. Das Kind hat ein Recht auf Betreuung, Sicherheit und eine Erziehung, die seine Persönlichkeit und Individualität achtet. Gemäß Artikel 3 der KRK soll das Wohl des Kindes für die Eltern Vorrang haben. Jedes Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden (Artikel 7). In der KRK werden sowohl die Eltern als auch der Staat für das Wohlergehen des Kindes verantwortlich gemacht, wobei die Staaten die primäre Verantwortung der Eltern für die Erziehung und Entwicklung des Kindes achten (Artikel 5) und verschiedene positive Maßnahmen ergreifen müssen, um Eltern bei der Erfüllung dieser Pflicht zu unterstützen (Artikel 18). In erster Linie ist es Aufgabe der Eltern, dem Kind einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, doch wenn sie nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen und es zu betreuen, müssen die Staaten helfen oder eingreifen (Artikel 27).
Eltern sollten das Kind so leiten, wie es dessen sich entwickelnden Fähigkeiten entspricht, also indem sie dem Kind mit zunehmendem Alter immer mehr Mitsprache in persönlichen Angelegenheiten zugestehen. Der KRK zufolge sind Eltern verpflichtet, das Kind als gesellschaftliches Subjekt und eigenen Rechtsträger zu betrachten und nicht lediglich als ihr Eigentum.
Was ist eine Familie?
Was ist eine Familie?
Neben der „traditionellen“ Familie mit zwei verheirateten Eltern und ihren leiblichen Kindern gibt es in Europa noch andere Familienstrukturen, zum Beispiel:
- Mehrgenerationen-Großfamilien
- Familien mit einem allein erziehenden Elternteil, wobei ein Elternteil abwesend ist, sei es durch Scheidung, Verlassen, Tod oder aus anderen Gründen
- Adoptiv- oder Pflegefamilien leiblichen Elternteil, manchmal auch mit leiblichen und mit Stiefgeschwistern
- eheähnliche Lebensgemeinschaften zweier Menschen, die nicht miteinander verheiratet sind
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern
- Familien, die aus Kindern und ihren Großeltern bestehen
Immer häufiger erleben Kinder einen oder mehrere Wechsel zwischen verschiedenen Familienformen. Doch in allen europäischen Ländern verbringen immer noch mindestens zwei Drittel aller Kinder den größten Teil ihrer Kindheit in einer Familie mit beiden leiblichen Eltern. Egal in welcher Familienstruktur das Kind lebt, beide Eltern haben die Verantwortung für die Versorgung und Betreuung ihrer Kinder, auch dann, wenn sie getrennt sind. In Artikel 18 der KRK heißt es, dass beide Elternteile gleichermaßen für die Betreuung und Erziehung der Kinder verantwortlich sind. Mehrere europäische Regierungen suchen ihre Familienpolitik hinsichtlich der Bedürfnisse von Familien und Eltern zu verbessern, zum Beispiel durch Elternzeit für Väter und Kinderbetreuung für berufstätige Eltern. Chancengleichheit für Kinder, ungeachtet ihres Geschlechts, ihres Status oder des Wohlstands ihrer Familie zu gewährleisten, ist wichtig, um Familien bei ihren erzieherischen Verpflichtungen zu unterstützen.
Herausforderungen für europäische Familien
Herausforderungen für europäische Familien
Familien in Europa müssen viele Schwierigkeiten bewältigen:
- Berufstätige Eltern: Immer häufiger sind beide Eltern berufstätig. Lange Arbeitszeiten und der Konflikt zwischen Arbeit und Familie bereiten viele Probleme. Mindestens 10 % der Eltern in der Europäischen Union und 15% in den neuen EU-Mitgliedsstaaten haben wegen zu hoher Arbeitsbelastung Schwierigkeiten, ihre familiären Verpflichtungen zu erfüllen. Die meisten Probleme haben Eltern mit unter dreijährigen Kindern.1
- Haushalte allein Erziehender: Ingesamt leben rund 80 % der Kinder in europäischen Ländern mit beiden Elternteilen zusammen. Doch gibt es erhebliche Unterschiede, von über 90% in Griechenland und Italien bis zu weniger als 70% im Vereinigten Königreich. In diesen Zahlen spiegelt sich eine hohe geografische Disparität. In Belgien, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien leben weniger als 9% der Kinder mit nur einem Elternteil zusammen, in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden sind es dagegen 15%. In Österreich, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, den Niederlanden, Polen und der Schweiz leben 10 bis 15% der Kinder bei allein erziehenden Elternteilen.2
Der Europarat hat sich mit diesen Herausforderungen ausführlich befasst. 2006 veröffentlichte das Ministerkomitee eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten für eine Politik zur Unterstützung positiver Elternschaft. Positive Elternschaft wird darin definiert als „das elterliche Verhalten, basierend auf dem Wohl des Kindes, das sorgend, ermächtigend, gewaltfrei ist und Anerkennung und Führung einschließt, was auch das Aufstellen von Grenzen bedeutet, um die umfassende Entwicklung des Kindes zu ermöglichen.“ Im Vordergrund der Empfehlung stehen:
- positive Elternschaft
- öffentliche Dienstleistungen zur Unterstützung von Eltern
- Dienstleistungen für Eltern, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind
- Vereinbarkeit von Arbeit und Familienleben
- Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen3
Ebenfalls 2006 berichtete der Europarat über positive Elternschaft im heutigen Europa und ging dabei sowohl auf die Rolle der Eltern als auch auf den richtigen Umgang mit Kindern und deren gewaltfreie Erziehung ein. (Siehe Thema 10: Gewalt, S. 276.) Die folgenden Elemente werden in dem Bericht hervorgehoben, weil sie für Kinder am wichtigsten sind:
- Grundversorgung: Die Befriedigung der körperlichen Bedürfnisse des Kindes (z.B. Nahrung, Wärme, Schutz, Hygiene, ausreichende Kleidung und medizinische Betreuung)
- Sicherheit: Schutz des Kindes vor Schaden inner- und außerhalb seines Zuhauses
- Emotionale Wärme: Emotionale Unterstützung und Wertschätzung des Kindes
- Anregung: Anregung des Kindes zu Bildung und geistiger Entwicklung durch Beschäftigung mit dem Kind und Förderung seiner Bildungschancen
- Anleitung und Grenzen: das Setzen von Grenzen und die Vermittlung von angemessenem Verhalten
- Stabilität: dauerhafte emotionale Wärme und Resonanz durch wichtige Bezugspersonen.4
In dem Bericht wird anerkannt, dass manche Kinder aus verschiedenen Gründen von ihren Eltern getrennt leben: bei Scheidung, Abwesenheit von Familienmitgliedern durch Reise oder Krieg, Tod eines oder beider Elternteile, Menschenhandel oder Verlassenwerden. Eine solche Trennung, aus welchem Grund auch immer, ist ein tiefer Einschnitt für Kinder und gefährdet ihr Wohlergehen, ihre Bildung und Entwicklung. Deshalb haben Kinder ein Recht, bei ihren Familien zu bleiben, außer in schweren Fällen, in denen ein Organ der Rechtsprechung der Auffassung ist, dass die Trennung für das Wohl des Kindes erforderlich ist (Artikel 9).
FRAGE: Das Wohl des Kindes ist ein Grundprinzip der KRK. Aber wer entscheidet, was für das Kind am besten ist? Wer sollte zum Beispiel entscheiden, ob es für das Kind besser ist, bei einem unfähigen Elternteil zu bleiben? Andere Familienmitglieder? Das Kind? Der Staat? Oder wer sonst?
Aber nicht alle Eltern sind zu positiver Elternschaft in der Lage oder bereit, und nicht alle Kinder profitieren davon, wenn sie bei ihrer Familie leben. KRK-Artikel 20 besagt:
Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates. Die Vertragsstaaten stellen … andere Formen der Betreuung eines solchen Kindes sicher.
Diese Maßnahmen werden nur in extremen Fällen ergriffen. In vielen europäischen Ländern bieten der Kinderschutz und Kinderbetreuungseinrichtungen sehr gute Bedingungen für gefährdete Kinder. In einigen Ländern jedoch werden Kinder unnötig und für zu lange Zeit in Einrichtungen untergebracht. Kinder, die nicht in einer Familie leben bzw. nicht von ihren Eltern betreut werden, werden häufiger diskriminiert, misshandelt und ausgebeutet und sind aufgrund der Vernachlässigung auch anfälliger für emotionale und soziale Störungen.
Maßnahmen der alternativen Kinderbetreuung müssen stärker ins Blickfeld rücken und informelle und formelle Pflege, Betreuung durch Verwandte und Adoption mit einbeziehen. Auch kommunale Sozialleistungen wie Tagesbetreuung, Elternbildung und Unterstützung zu Hause sind nötig, um Eltern, Großfamilien und Gemeinschaften, die Kinder abwesender Eltern betreuen, zu stärken.
In vielen europäischen Städten leben Straßenkinder. Sie sind sichtbar – sie leben und arbeiten auf den Straßen – und doch gibt es keine verlässlichen Daten über ihre Identität und Zahl, weshalb die Behörden nur unter großen Schwierigkeiten dafür sorgen können, dass sie ein Mindestmaß an Gesundheitsversorgung oder Bildung erhalten und vor Schaden bewahrt werden. Sie sind auch deshalb unsichtbar, weil ihre Existenz vielfach ausgeblendet wird. Es ist ein weltweites Problem und es eskaliert aufgrund von Armut, dem Zerfall von Familien, körperlicher und seelischer Misshandlung, Verlassenwerden, Vernachlässigung und sozialen Unruhen. Straßenkinder sind gefährdet. Prostitution, Kinderhandel, Kriminalität, Drogen, Gewalt durch Gangs und sogar durch die Polizei sind für viele von ihnen reale Gefahren, für andere sind sie bereits Realität.
Mit Kindern Familienprobleme bearbeiten
Mit Kindern Familienprobleme bearbeiten
Wer im Gespräch mit Kindern über die Familie redet, sollte klischeehaftes Verhalten oder klischeehafte Erwartungen in puncto Familienstrukturen vermeiden. Kinder sollten alle Familienformen verstehen und akzeptieren und Einfühlungsvermögen und Solidarität untereinander entwickeln. Es ist wichtig, dass Kinder etwas über ihre Rechte in der Familie erfahren, wie zum Beispiel ihr Mitspracherecht oder ihr Recht auf Gewaltfreiheit. Gespräche über das Familienleben könnten bei manchen Kindern, insbesondere bei Teenagern, konflikthafte Gefühle hervorrufen. Das Gespräch mit Eltern und Betreuungspersonen kann hilfreich sein, es sei denn, es hat sich bei den Aktivitäten herausgestellt, dass in der Familie Gewalt ausgeübt wird. In solchen Fällen sollten die Kinder unbedingt verstehen, dass sie nicht für Misshandlungen, einschließlich sexuellen Missbrauchs, verantwortlich sind, und sie sollten ermutigt werden, Probleme mit Freundinnen und Freunden und hilfsbereiten Erwachsenen in ihrem Umfeld zu besprechen (siehe Thema Gewalt).
Relevante Menschenrechtsinstrumente
Relevante Menschenrechtsinstrumente
Europarat
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt das Privat- und Familienleben, die Wohnung und die Korrespondenz jeder Person vor staatlichen Eingriffen. Dieses Recht verweist darauf, wie wichtig der Schutz der Familie ist, der sozialen Einheit, in der die meisten Kinder zu Erwachsenen heranreifen.
Die revidierte Europäische Sozialcharta schützt in Artikel 16 die Rechte von Kindern als Familienmitglieder:
Die Familie als Grundeinheit der Gesellschaft hat das Recht auf angemessenen sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz, der ihre volle Entfaltung zu sichern vermag.
Weitere Übereinkommen des Europarats schützen die Rechte außerehelich geborener oder adoptierter Kinder. Die Kinderrechte und das Kindeswohl in gerichtlichen Verfahren werden in der Europäischen Konvention über die Ausübung von Kinderrechten garantiert.
Vereinte Nationen
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erklärt die Familie zur „natürliche[n] und grundlegende[n] Einheit der Gesellschaft“, die „Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat“ hat (Artikel 16). In der Erklärung wird die Familie als einer der besonderen Lebensbereiche bezeichnet, in dem niemand willkürlichen Eingriffen ausgesetzt werden darf (Artikel 12). Außerdem wird jeder Person das Recht zuerkannt, „eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen“ (Artikel 16). In der Erklärung findet sich keine Definition des Begriffs Familie, der im 21. Jahrhundert außer der traditionellen Familie mit zwei Elternteilen und ihren leiblichen Kindern viele verschiedene Kombinationen umfassen kann.
In der Präambel der Kinderrechtskonvention wird die Bedeutung der Familie sogar noch stärker betont, und zwar nicht nur als Grundeinheit der Gesellschaft, sondern auch als „natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder“, und es wird empfohlen, dass das Kind „zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit“ in einer Familienumgebung aufwachsen sollte. Für Kinder, die aus verschiedenen Gründen von ihrer Familie getrennt sind, werden in der Konvention detaillierte Vorkehrungen getroffen. Die Wiedervereinigung der Familie wird unterstützt und es wird anerkannt, dass es in manchen Fällen im Interesse des Kindes ist, aus einer Familie herausgelöst zu werden, die das Kind nicht ausreichend versorgt (Artikel 9, 10, 20, 21 und 22). Doch die Eltern eines Kindes haben Vorrang. Der Staat muss „die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder Gemeinschaft“ achten.
Die Bedeutung der Familie für die Identität des Kindes wird in Artikel 7 und im angeborenen Recht des Kindes, „seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“, anerkannt. Den Eltern gebührt die Hauptverantwortung für die Erziehung, Entwicklung und finanzielle Unterstützung des Kindes, nach dem Prinzip, „dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind“ (Artikel 18 und 27). Wenn jedoch die Eltern ihr Kind nicht ausreichend versorgen können, ist der Staat aufgerufen, sie zu unterstützen (Artikel 18.2).
Ebenso wie die AEMR verbietet auch die Kinderrechtskonvention, das Kind „Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes“ auszusetzen (Artikel 16). Darüber hinaus hat das Kind das Recht auf eine Erziehung, die ihm „Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten“ vermittelt (Artikel 29.c).
1 Krieger, Hubert, Family Life in Europe: Results of recent surveys on quality of life in Europe, Vorlage für die Irische Präsidentschaftskonferenz‚Families, change and social policy in Europe‘, Dublin, Mai 2004
2 Child Poverty in Perspective: An overview of child well-being in rich countries, UNICEF Innocenti Research Centre 2007
3 Empfehlung Rec(3)2006 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten für eine Politik zur Unterstützung positiver Elternschaft. Europarat 2006
4 Explanatory Report on Policy to Support Positive Parenting, 4 Meeting of European Committee for Social Cohesion, CM(983)2006 add: Europarat 2006