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Menschenrechte

Die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen bildet die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt.Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Präambel

Was sind Menschenrechte?

Was sind Menschenrechte?

  • Menschenrechte sind universell: Sie gelten jederzeit für alle Menschen gleichermaßen überall auf der Welt. Menschenrechte haben Menschen nicht als Bürger/in irgendeines Landes, sondern als Mitglied der menschlichen Gemeinschaft. Menschenrechte gelten für Kinder ebenso wie für Erwachsene.
  • Menschenrechte sind unveräußerlich: Kein Mensch kann diese Rechte verlieren, genauso wenig wie ein Mensch aufhören kann, Mensch zu sein.
  • Menschenrechte sind unteilbar: Niemand kann ein Recht abschaffen, weil es „nicht so wichtig“ oder „verzichtbar“ ist.
  • Menschenrechte bedingen einander: Die Menschenrechte ergänzen einander zu einem Ganzen. So steht zum Beispiel die Fähigkeit des Einzelnen, sich an lokalen Entscheidungsprozessen zu beteiligen, in direktem Bezug zum Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Versammlungsfreiheit, zum Recht auf Bildung und sogar zum Recht auf eine gesicherte Existenz.
  • In den Menschenrechten spiegeln sich die Grundbedürfnisse des Menschen. Durch sie werden elementare Standards gesetzt, ohne die ein Mensch nicht in Würde leben kann. Menschenrechte werden verletzt, wenn Menschen so behandelt werden, als wären sie keine Menschen. Für die Menschenrechte einzutreten bedeutet, die Achtung der Menschenwürde aller Menschen zu fordern.
  • Mit der Inanspruchnahme dieser Menschenrechte übernehmen wir alle auch eine Verantwortung, nämlich die Rechte anderer zu achten und Menschen, deren Rechte verletzt oder denen sie verweigert werden, zu schützen und zu unterstützen. Die Übernahme dieser Verpflichtung ist eine Solidaritätserklärung mit allen anderen Menschen.

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Vorläufer der MR des 20. Jahrhunderts

Vorläufer der Menschenrechte des 20. Jahrhunderts

Viele halten die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzsystems für eine der größten Errungenschaften des zwanzigsten Jahrhunderts. Doch die Anfänge der Menschenrechte liegen nicht allein in Verträgen oder bei den Vereinten Nationen. Schon immer in der Geschichte der Menschheit haben Gesellschaften Systeme von Recht und Ordnung entwickelt, die auf das Wohlergehen der Gesellschaft als Ganzes abzielten. Der Bezug auf Gerechtigkeit, Fairness und Menschlichkeit ist allen Weltreligionen gemein: Buddhismus, Christentum, Judentum, Konfuzianismus und Islam. Doch formale Prinzipien unterscheiden sich normalerweise von der allgemein üblichen Praxis. Bis zum achtzehnten Jahrhundert verfügte keine Gesellschaft, Zivilisation oder Kultur, weder in der westlichen noch in der übrigen Welt, über eine auf breiter Ebene akzeptierte Praxis oder Vision unveräußerlicher Menschenrechte.
Dokumente, die individuelle Rechte gewährleisteten, wie zum Beispiel die Magna Charta (1215), die englische Bill of Rights (1689), die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789) oder die US-amerikanische Verfassung und Bill of Rights (1791), waren zwar schriftliche Vorläufer zahlreicher Menschenrechtsinstrumente von heute. Doch viele dieser wichtigen Meilensteine schlossen Frauen, Minderheiten oder Mitglieder bestimmter sozialer, religiöser, wirtschaftlicher und politischer Gruppen aus. In keinem davon findet sich das grundlegende Konzept wieder, dass alle Menschen nur durch ihr Menschsein über bestimmte Rechte verfügen.


Weitere zentrale historische Vorläufer der Menschenrechte waren die Bestrebungen zum Verbot des Sklavenhandels und zur Eindämmung der Schrecken des Krieges im neunzehnten Jahrhundert. Beispielsweise legten die Genfer Konventionen Grundlagen für das Humanitäre Völkerrecht, die die Art der Kriegführung und den Schutz des Einzelnen in bewaffneten Konflikten betreffen. Sie schützen
insbesondere Menschen, die nicht an Kampfhandlungen beteiligt sind, und solche, die nicht mehr kämpfen können (z.B. verwundete, kranke und schiffbrüchige Truppenangehörige, Kriegsgefangene). Der Schutz bestimmter gefährdeter Gruppen wurde am Ende des Ersten Weltkriegs auch durch den Völkerbund thematisiert. Auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO, ursprünglich ein Organ des Völkerbundes und heute eine Organisation der Vereinten Nationen) hat zahlreiche wichtige Übereinkommen auf den Weg gebracht und damit Standards für den Schutz der Rechte arbeitender Menschen gesetzt, so zum Beispiel das Übereinkommen über das Mindestalter in gewerblichen Betrieben (1919), das Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit (1930) und das Übereinkommen über die Verkürzung der Arbeitszeit auf vierzig Stunden wöchentlich (1935).

Für die historische Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzsystems sind diese Dokumente wichtige Vorläufer. Heute basiert es auf den Kernmenschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen.

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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Es waren vor allem zwei Einflüsse Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts, die die Menschenrechte auf die internationale Tagesordnung setzten und Menschen auf der ganzen Welt darauf aufmerksam machten: zum einen die Unabhängigkeitskämpfe kolonisierter Völker, die Gleichheit und das Recht auf Selbstbestimmung beanspruchten; und zum anderen der Zweite Weltkrieg. Die Vernichtung von über sechs Millionen Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen und Menschen mit Behinderungen durch Nazideutschland entsetzte die Welt. Rund um den Globus wurden Menschenrechtsstandards gefordert, um den Frieden zwischen den Völkern zu stärken und Bürger/innen vor Übergriffen durch Regierungen zu schützen. Diese Stimmen spielten eine entscheidende Rolle bei der Gründung der Vereinten Nationen 1945 und fanden ihren Widerhall in deren Gründungsdokument, der Charta der Vereinten Nationen. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) wurden erstmals Rechte aller Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft formuliert. Dies war eine der ersten Initiativen der neu gegründeten Vereinten Nationen. Die dreißig Artikel der AEMR bilden zusammen eine umfassende Erklärung, die wirtschaftliche, soziale, kulturelle, politische und bürgerliche Rechte abdeckt. Die Erklärung ist universell (sie gilt für alle Menschen überall auf der Welt) und unteilbar (alle Rechte sind gleichermaßen wichtig für die volle Verwirklichung der menschlichen Existenz).

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Das Menschenrechtsschutzsystem

Das Menschenrechtsschutzsystem

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat zwar in den über sechzig Jahren seit ihrer Verkündung den Status des Völkergewohnheitsrechts erreicht, aber als Deklaration ist sie zunächst nur eine Absichtserklärung: eine Sammlung von Grundsätzen, zu denen sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bekennen, in dem Bestreben, allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Sollen die Rechte, die in einer Erklärung definiert werden, volle rechtliche Gültigkeit haben, dann müssen sie in Dokumenten niedergelegt werden, die Konventionen (oder auch Verträge oder Pakte) genannt werden und die internationale Normen und Standards setzen.

Unmittelbar nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde begonnen, die darin enthaltenen Rechte in einer rechtlich bindenden Konvention festzuschreiben. Aus politischen und Verfahrensgründen wurden diese Rechte auf zwei separate Pakte aufgeteilt, die jeweils unterschiedliche Arten von Rechten enthalten. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) formuliert die spezifischen Freiheitsrechte, die ein Staat seinen Bürgern nicht vorenthalten darf, wie zum Beispiel das Recht auf Redefreiheit und das Recht auf Freizügigkeit. Im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR) schlagen sich diejenigen Artikel der AEMR nieder, in denen es um die Selbstbestimmungsrechte des Einzelnen geht sowie um Grundbedürfnisse, wie zum Beispiel das Recht auf Nahrung, auf Wohnen und auf Gesundheitsversorgung, die ein Staat gewährleisten sollte, soweit er dazu in der Lage ist. Beide Pakte wurden 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Welche Länder die Pakte ratifiziert haben geht aus der Liste "Ratifikationsstand wichtiger internationaler Menschenrechtsinstrumente" hervor.

Seit ihrer Verkündung 1948 diente die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Grundlage für zahlreiche weitere Menschenrechtskonventionen. Diese bilden zusammen das Menschenrechtsschutzsystem, den sich entwickelnden Korpus internationaler Dokumente und Verträge, die die Menschenrechte definieren und Mechanismen zu deren Stärkung, Schutz und Überwachung aufbauen.

Die Verpflichtung zur Ratifizierung

Die Verpflichtung zur Ratifizierung

Die Ratifizierung einer Konvention ist ein rechtlich bindender Akt, den eine Regierung im Namen des Staates vornimmt. Jede Konvention enthält Normen, in denen Monitoring- und Berichtsverfahren darüber

  • der Konvention einen hohen Stellenwert einzuräumen, die darin festgelegten Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die der Vertrag verbietet;
  • alle Gesetze des Landes zu ändern, die den Normen der Konvention widersprechen oder sie unterlaufen;sich daraufhin kontrollieren zu lassen, ob sie sich tatsächlich an die eingegangenen Verpflichtungen hält;
  • in regelmäßigen Zeitabständen über die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Menschenrechte im Leben der Bürgerinnen und Bürger ihres Landes zu berichten.

Wenn ein Land eine Konvention ratifiziert, dann bekommen die Menschen ein mächtiges Instrument für ihre Interessenvertretung in die Hand. Damit können sie ihre Regierung zur Verantwortung ziehen, wenn diese die Menschenrechte missachtet, die zu gewährleisten sie sich verpflichtet hat. Aus diesem Grund müssen die Menschen wissen, welche Menschenrechtskonventionen ihr Land einzuhalten versprochen hat. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) zum Beispiel setzt ganz bestimmte Standards für die menschenrechtskonforme Behandlung von Kindern in Polizeigewahrsam. Stellt sich heraus, dass Kinder schlecht behandelt, also beispielsweise zusammen mit Erwachsenen inhaftiert werden, dann können Anwältinnen oder Anwälte verlangen, dass die Regierung die Bestimmungen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist, auch einhält.

Das Menschenrechtsschutzsystem wandelt sich mit der Zeit. Wenn die Bedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen erkannt und definiert werden oder wenn sich durch bestimmte Ereignisse herausstellt, dass es notwendig ist, sich für bestimmte Menschenrechtsprobleme zu sensibilisieren und etwas dagegen zu tun, dann entwickeln sich in Reaktion darauf die internationalen Menschenrechtsverträge kontinuierlich weiter. So haben zum Beispiel 1948, als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verfasst wurde, nur wenige Menschen die Gefahren durch die Ausplünderung der Natur erkannt, daher wird die Umwelt in diesem Dokument nicht erwähnt. Doch zu Beginn des 21. Jahrhunderts arbeiten Aktivisten, Aktivistinnen und Regierungen am Entwurf einer neuen Konvention, in der die Menschenrechte mit einer sicheren und gesunden Umwelt verknüpft werden.

Viele Menschenrechtskonventionen sind inzwischen als internationale Verträge in Kraft getreten, einige befinden sich noch im Ratifizierungsprozess. Andere, wie zum Beispiel eine Konvention über die Rechte indigener Völker und eine Konvention über ökologische Rechte, werden derzeit in Zusammenarbeit von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen konzipiert.

Zwar treten solche Menschenrechtsentwicklungen auf der Ebene der Vereinten Nationen in Erscheinung, doch werden sie an der Basis zunehmend von Menschen initiiert, die in ihren eigenen Gemeinschaften für Gleichberechtigung und Gerechtigkeit kämpfen. Seit der Gründung der Vereinten Nationen wird die Rolle der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) immer wichtiger. Große und kleine, lokale und internationale NGOs verschaffen Menschen mit ihren Anliegen Gehör bei den Vereinten Nationen. Zwar werden Verträge von der Generalversammlung verabschiedet, die sich aus Regierungsvertretern zusammensetzt, und von Regierungen ratifiziert, doch werden Regierungen und UN-Organe auf jeder Ebene von NGOs beeinflusst. NGOs beteiligen sich nicht nur an der Formulierung von Menschenrechtskonventionen, sondern drängen auch auf deren Ratifizierung und kontrollieren, ob die Regierungen ihren Verpflichtungen nachkommen.

FRAGE: Gibt es in Ihrem Land Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzen und deren Einhaltung kontrollieren? Kümmern sie sich speziell um Kinderrechte? Was tun sie? Haben sie Erfolg?

Wie alles menschliche Streben sind auch die Vereinten Nationen und das Menschenrechtsschutzsystem, das sich unter ihrer Schirmherrschaft entwickelt hat, unvollkommen. Viele Kritiker finden, die Welt brauche keine neuen Menschenrechtskonventionen mehr, sondern müsse nur die bereits bestehenden in vollem Umfang umsetzen. Andere finden, das System der Vereinten Nationen sei so fragwürdig, dass den hehren Idealen und Normen, die es schaffen will, die Glaubwürdigkeit fehlt. In Relation zur Geschichte der Menschheit jedoch befinden sich sowohl die Vereinten Nationen als auch das Menschenrechtsschutzsystem noch im Stadium der frühen Kindheit. Es ist Aufgabe der Menschen aller Länder, sich für wirksamere UN-Institutionen einzusetzen, ohne die hohen Ideale zu kompromittieren, auf deren Basis die Vereinten Nationen gegründet wurden.

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Entwicklung einer Menschenrechtskonvention

Entwicklung einer Menschenrechtskonvention

Für die Entstehung einer Menschenrechtskonvention müssen viele Einzelpersonen und Institutionen mit vereinten Kräften zusammenarbeiten. Die Initialzündung ist immer die Feststellung eines Bedarfs, eines Menschenrechtsproblems, dessen sich die internationale Gemeinschaft annehmen muss. Dieser Bedarf kann darin bestehen, dass Menschenrechte generell vertraglich festgeschrieben werden müssen, oder es kann sich um ein spezifisches globales Anliegen handeln, wie zum Beispiel die weltweite Verbreitung von Landminen oder den Menschenhandel. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist ein Beispiel dafür, wie eine Menschenrechtskonvention entsteht und sich entwickelt und welche Rolle NGOs dabei spielen.

  1. Feststellung eines Problems
    Die Bemühungen um den Schutz von Kindern vor Misshandlung und Ausbeutung reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit, meist mit 21 Jahren, allgemein als Eigentum ihrer Eltern galten. Reformer richteten ihr Augenmerk auf Kinderarbeit und die Misshandlung von obdach- oder elternlosen Kindern. 1923 entwarf Eglantine Jebb die Erklärung über die Rechte des Kindes, die vom Völkerbund 1924 verkündet wurde. Doch weder in der AEMR noch in den Konventionen, die sich zum Menschenrechtsschutzsystem der Vereinten Nationen entwickelten, wurden Kinder eigens erwähnt. In diesen Dokumenten wurde stillschweigend und verallgemeinernd davon ausgegangen, dass die Menschenrechte für Kinder ebenso gelten wie für alle anderen Menschen auch, aber Kinder werden darin nicht als eigenständige Rechtsträger anerkannt.
  2. Formulierung allgemeiner Grundsätze
    Der erste Schritt zur Kinderrechtskonvention war die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. 1959 formulierte eine Arbeitsgruppe zehn Prinzipien mit den grundlegenden Rechten, auf die alle Kinder Anspruch haben sollten. Da es sich jedoch nur um eine Erklärung handelte, hatten diese Prinzipien für die Regierungen keine bindende Rechtskraft.
  3. Entwurfsverfahren
    Diese Grundsätze wurden anschließend in einer Konvention festgeschrieben. Der formelle Entwurfsprozess für die Kinderrechtskonvention dauerte neun Jahre. So lange arbeiteten VertreterInnen von Regierungen, internationalen Organisationen wie UNICEF und UNESCO sowie großen und kleinen Nichtregierungsorganisationen (z. B. Save the Children, das Internationale Rote Kreuz, Oxfam bzw. nationale Organisationen, die sich um bestimmte Probleme, wie zum Beispiel Kinderarbeit, Gesundheit, Bildung oder Sport, kümmern) zusammen, um einen Konsens über den Wortlaut der Konvention zu finden.
  4. Verabschiedung                                                                                     
    Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedet.
  5. Ratifizierung                                                                                          
    Die Kinderrechtskonvention wurde in kürzerer Zeit von mehr Staaten unterzeichnet und ratifiziertals jede andere Konvention der Vereinten Nationen.
  6. Inkrafttreten                                                                                  
    Aufgrund ihrer schnellen Ratifizierung trat die Kinderrechtskonvention 1990, nur wenige Monate nach ihrer Verabschiedung, als internationaler völkerrechtlicher Vertrag in Kraft. Mehr noch: Die Kinderrechtskonvention wurde von mehr Mitgliedsstaaten ratifiziert als jede andere Konvention. Nur zwei Mitgliedsstaaten haben sie bislang nicht ratifiziert: Somalia und die Vereinigten Staaten.
  7. Umsetzung, Monitoring und Interessenvertretung                                
    Wie alle Menschenrechtskonventionen liefert auch die Kinderrechtskonvention Einzelpersonen, NGOs und internationalen Organisationen eine rechtliche Grundlage für die Interessenvertretung Betroffener, in diesem Fall von Kindern. Sie können eine Regierung zur Ratifizierung eines Vertrages veranlassen und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen kontrollieren. Kommt eine Regierung diesen Verpflichtungen nicht nach und verletzt die Rechte von Kindern, können NGOs sie zur Rechenschaft ziehen. Es ist außerdem geplant, dass künftig bei systematischen Rechtsverletzungen Einzelpersonen und NGOs einen Fall vor den Ausschuss für die Rechte des Kindes bringen können. Hierfür bereitet eine im Juni 2009 eingesetzte Arbeitsgruppe ein Zusatzprotokoll über ein Individualbeschwerderecht zur Kinderrechtskonvention vor.

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Regionale Menschenrechtskonventionen

Regionale Menschenrechtskonventionen

Zwar sind die vom Menschenrechtsschutzsystem der Vereinten Nationen abgedeckten Rechte universell, doch wurden für Menschen in bestimmten Weltregionen ergänzende Menschenrechtsschutzsysteme entwickelt. Diese regionalen Menschenrechtskonventionen sollen die UN-Konventionen, die weiterhin den Rahmen und Mindeststandard in allen Teilen der Welt bilden, verstärken. Beispiele sind:

  • Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, auch Europäische Menschenrechtskonvention genannt), 1950 durch den Europarat verabschiedet und heute von dessen 47 Mitgliedsstaaten unterzeichnet
  • Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, 1987 durch den Europarat verabschiedet
  • Europäische Sozialcharta, 1961 durch den Europarat verabschiedet und 1996 überarbeitet
  • Amerikanische Konvention über Menschenrechte, 1969 durch die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) verabschiedet, gilt für ratifizierende Staaten in Nord-, Mittel- und Südamerika
  • Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, verabschiedet 1981 durch die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU)

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Menschenrechtsmechanismen des Europarates

Menschenrechtsmechanismen des Europarates

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist das älteste und wirkungsvollste der regionalen Menschenrechtsschutzsysteme. Manche ihrer Standards für Europa gehen über diejenigen der internationalen Menschenrechtskonventionen noch hinaus. Die 27 Staaten der Europäischen Union sind zugleich Mitglieder des Europarates und damit rechtlich verpflichtet, in ihrer staatlichen Gesetzgebung durchweg die Menschenrechte anzuerkennen und zu achten, wobei internationale Mechanismen eine Art „letzte Zuflucht“ darstellen, wenn sich innerstaatliche Mittel als unwirksam erweisen. Innerhalb des Europarates wird die Europäische Menschenrechtskonvention vom Ministerkomitee und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im französischen Straßburg umgesetzt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein ständiges Organ der Rechtsprechung, das Einzelklagen gegen die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention von allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Mitgliedsstaaten anhört und darüber entscheidet. Er ergänzt die Menschenrechtsgarantien auf nationaler Ebene.

Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind für die Menschenrechtsarbeit des Europarates von entscheidender Bedeutung. Dennoch hat die Organisation auch mehrere außergerichtliche Mittel geschaffen, um die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Mitgliedsstaaten zu kontrollieren und weiterzuentwickeln. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist beispielsweise ein unabhängiges Organ von Sachverständigen. Der Kommission obliegt die Beobachtung von Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz auf gesamteuropäischer Ebene und sie gibt den Regierungen Empfehlungen zu deren Bekämpfung. ECRI arbeitet eng mit NGOs zusammen.

Die Europäische Sozialcharta (ESC, 1961 verabschiedet, 1996 überarbeitet) garantiert soziale und wirtschaftliche Menschenrechte, wie zum Beispiel angemessene Unterkunft, Zugang zu medizinischer Versorgung, unentgeltliche Primar- und Sekundarbildung und Berufsausbildung, Freiheit von Diskriminierung am Arbeitsplatz und sichere Arbeitsbedingungen, rechtlichen und sozialen Schutz, faire Behandlung von Einwanderern und Nichtdiskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Sie etabliert einen Kontrollmechanismus, um sicherzustellen, dass Staaten, die die Charta ratifiziert haben, diese Rechte auch umsetzen. Außerdem müssen sie dem Europäischen Komitee für soziale Rechte jährlich über ihre Fortschritte berichten.

Der Menschenrechtskommissar, eine unabhängige Institution innerhalb des Europarates, hat die Aufgabe, in den Mitgliedsstaaten das Bewusstsein für die Menschenrechte zu stärken und deren Achtung zu fördern. Der Kommissar stellt eventuelle Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Menschenrechtsverträge in der Rechtsprechung oder in der Praxis fest, stärkt das Problembewusstsein und unterstützt Reformen, um handfeste Verbesserungen bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte zu erzielen. Zwischen dem Gerichtshof und dem Kommissar gibt es einen wichtigen Unterschied: Der Gerichtshof reagiert – er kann nur auf Klagen eingehen, die ihm von Einzelpersonen oder den Mitgliedsstaaten vorgetragen werden. Demgegenüber kann der Kommissar proaktiv handeln und ermitteln, wie es um den Schutz der Menschenrechte in verschiedenen europäischen Ländern bestellt ist. Doch nur der Gerichtshof hat die Macht, Entscheidungen – in Form von Urteilen – zu fällen, an welche die Mitgliedsstaaten gebunden sind.

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