Kinderrechte
Mit der weltweiten Anerkennung von Kindern nicht nur als Schutzbefohlene, sondern auch als Träger bürgerlicher und politischer Rechte, markierte das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes einen Wendepunkt. Maud de Boer-Buquicchio, Stellvertretende Generalsekretärin des Europarats1
Einführung
Einführung
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) ist ein idealer Einstieg, um Kindern ihre Menschenrechte näher zu bringen. Weil darin die Menschenrechte aufgeführt sind, die insbesondere Kinder betreffen, sollten alle diesen wichtigen Bestandteil des internationalen Menschenrechtsschutzsystems kennen, vor allem aber Kinder, Eltern und Erwachsene, die mit Kindern arbeiten. In Compasito werden die Kinderrechte innerhalb des umfassenderen Kontexts der Menschenrechte insgesamt dargestellt, um den Kindern zu vermitteln, dass sie, genau wie alle anderen Menschen auch, Rechte haben.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen nach fast einem Jahrzehnt der Verhandlungen und Kompromisse zwischen den Mitgliedsstaaten und ausführlichen Gesprächen mit NGOs verabschiedet. Seither wurde die sogenannte Kinderrechtskonvention von mehr Staaten ratifiziert als jeder andere Menschenrechtsvertrag, und das mit weniger Vorbehalten, also formellen Ausnahmen bestimmter Teile, denen ein Staat evtl. nicht zustimmt.
In der Kinderrechtskonvention werden alle Personen unter achtzehn Jahren als Kinder definiert und es wird bekräftigt, dass Kindern alle Menschenrechte zustehen. Es enthält 54 Kinderrechtsartikel, die drei Kategorien zugeordnet werden können:
- Schutz – gewährleistet die Sicherheit von Kindern und deckt spezifische Probleme wie zum Beispiel Misshandlung, Vernachlässigung und Ausbeutung mit ab,
- Versorgung – deckt die besonderen Bedürfnisse von Kindern wie zum Beispiel Bildung und gesundheitliche Betreuung mit ab,
- Partizipation – Anerkennung der sich entwickelnden Fähigkeit von Kindern, Entscheidungen zu treffen und sich mit zunehmender Reife an der Gesellschaft zu beteiligen.
Die Konvention enthält mehrere wegweisende Ansätze für die Menschenrechte. Das Recht der Kinder auf Partizipation konstituiert einen Bereich, der bis dahin in der AEMR (1948) oder der Erklärung über die Rechte des Kindes (1959) noch nicht angesprochen wurde. Eine weitere Innovation in der englischsprachigen Originalversion der Konvention ist die Verwendung der Pronomen he und she statt des allgemeinen Pronomens he, sodass Jungen und Mädchen angesprochen werden.
In der Konvention werden das Primat und die große Bedeutung der Rolle, Autorität und Verantwortung der Familie des Kindes besonders hervorgehoben. Es wird das Recht des Kindes nicht nur auf die Sprache und Kultur der eigenen Familie, sondern auch auf die Achtung dieser Sprache und Kultur bekräftigt. Außerdem wird der Staat in der Konvention ermahnt, Familien zu unterstützen, die ihren Kindern keinen angemessenen Lebensstandard bieten können.
Neben der Bedeutung der Familie für das Wohlergehen des Kindes werden in der Kinderrechtskonvention Kinder als Individuen anerkannt, die Rechte haben, und es werden ihnen die Rechte auf Identität, auf Privatsphäre, auf Information, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit garantiert.
Die Konvention hatte enorme Wirkung in der ganzen Welt. Durch sie wurden das Engagement von UN-Organen, wie zum Beispiel von UNICEF und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), für Kinderrechte intensiviert und spätere Kinderrechtsverträge beeinflusst (z.B. das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, das eher vom Recht des Kindes auf eine Familie als vom Recht der Familie auf ein Kind spricht, und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen); internationale Bewegungen haben sich daraufhin dem Kampf gegen allgegenwärtige Formen der Kindesmisshandlung verschrieben, etwa der Kinderprostitution und der Rekrutierung von Kindersoldaten, die heute beide Gegenstand von Zusatzprotokollen (Ergänzungen der KRK) sind.
Allgemeine Prinzipien der Kinderrechtskonvention
Allgemeine Prinzipien der Kinderrechtskonvention
Den Kinderrechten in der KRK liegen vier allgemeine Prinzipien zugrunde:
- Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Der Staat ist verpflichtet, Kinder vor jeglicher Diskriminierung zu schützen.
- Das Kindeswohl (Artikel 3; engl. „best interest of the child“): Das entscheidende Kriterium bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohlergehen des Kindes. Dieses hat stets Vorrang vor den Interessen der betroffenen Erwachsenen (z.B. Eltern, Lehrkräfte, Betreuungspersonen). Allerdings ist die Frage, wie im Interesse des Kindeswohls entschieden werden soll, nach wie vor schwer zu beantworten und bleibt weiterhin Gegenstand der Diskussion.
- Das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6): Das Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben und der Staat ist verpflichtet, das Überleben und die Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Kinder nicht zum Tod verurteilt werden dürfen und dass für sie keine Sterbehilfe geleistet werden darf.
- Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12): Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äußern, und darauf, dass diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten berücksichtigt wird.
FRAGE: Das Wohl des Kindes ist ein grundlegendes Prinzip der Kinderrechtskonvention. Doch wer entscheidet, was das Wohl des Kindes ist? Was passiert, wenn Eltern, Lehrer, Behörden oder das Kind unterschiedlicher Ansicht darüber sind, was für das Kind „das Beste“ ist?
Die Kinderrechtskonvention ist ein wirkungsvolles Instrument und es liegt in der Natur der Sache, dass junge Menschen dadurch angeregt werden, sich mit ihren Rechten auseinanderzusetzen. Sie eignet sich außerdem gut, um Menschen aller Altersgruppen die komplexen Verantwortlichkeiten deutlich zu machen, die mit der Gewährleistung der Menschenrechte für Kinder verbunden sind. So können Kinder anhand der Konvention lernen, sich für ihre eigenen Interessen stark zu machen.
Monitoring des Übereinkommen der KRK
Monitoring des Übereinkommen der KRK
Wie alle Menschenrechtsverträge enthält auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes Artikel, in denen festgelegt ist, wie die Einhaltung des Vertrages durch die Regierungen kontrolliert werden soll. In Teil II, Artikel 42 – 45 der Kinderrechtskonvention sind folgende Verfahren und Anforderungen vorgesehen:
Die Regierungen müssen die in der Konvention gewährleisteten Rechte sowohl Erwachsenen als auch Kindern allgemein zur Kenntnis bringen (Artikel 42).
- Es wird der Ausschuss für die Rechte des Kindes, ein Organ unabhängiger Sachverständiger, eingerichtet, der die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes durch staatliche Stellen kontrolliert (Artikel 43).
- Alle fünf Jahre müssen die Staaten einen Bericht über ihre Bemühungen zur Umsetzung der Konvention vorlegen (Artikel 44).
- Die internationale Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Konvention, insbesondere mit spezialisierten UN-Organen wie zum Beispiel UNICEF wird gefördert (Artikel 45).
Diese obligatorischen Berichte, die normalerweise von einem für Kinderrechte zuständigen Regierungsorgan verfasst werden, geben Auskunft darüber, wer nicht in den Genuss welcher Rechte kommt, sie ermitteln die Zwänge und Hindernisse bei der Verwirklichung der Rechte und die von der Regierung beabsichtigten Maßnahmen zu deren Überwindung. Der Bericht wird dem Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf vorgelegt, wo sich das Büro des Menschenrechtshochkommissars der Vereinten Nationen befindet. Dieser prüft den Bericht und gibt Empfehlungen für weitere Maßnahmen.
FRAGE: Hat Ihr Land regelmäßig über seine Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes berichtet?
FRAGE:Welches Regierungsorgan erstellt den Bericht über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Ihrem Land? Woher bekommen die Verfasser ihre Informationen?
Der Prozess des Monitorings und der Berichterstattung bietet auch zivilgesellschaftlichen Institutionen, NGOs, spezialisierten Akteuren, Kindern und Jugendlichen und anderen Menschen, die mit Kindern zu tun haben, Gelegenheit, sich aktiv einzubringen. Sie können einen Alternativ- oder Schattenbericht verfassen, in dem die Informationen der Regierung in Frage gestellt oder Probleme zur Sprache gebracht werden, die im offiziellen Bericht unter den Tisch gefallen sind.2
FRAGE: Wurden in Ihrem Land Alternativ- oder Schattenberichte eingereicht? Wenn ja, wer hat sie verfasst? In welchen Punkten unterschieden sie sich vom Bericht der Regierung?
Oft ernennen die Vereinten Nationen einen Sachverständigen zum Sonderberichterstatter, der die Aufgabe hat, zu einem wichtigen Thema oder Land Informationen zu sammeln. Auf die internationale Besorgnis über die zunehmende kommerzielle sexuelle Ausbeutung und den Handel mit Kindern reagierte die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1990 mit der Beauftragung eines Berichterstatters, um Informationen über Kinderhandel, Kinderpornografie und Kinderprostitution zu sammeln und darüber zu berichten.
Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention wird außerdem von mehreren Nichtregierungsorganisationen überwacht. Einige davon sind große internationale Organisationen, die die Interessen von Kindern vertreten, zum Beispiel Save the Children und das Child Rights Information Network (CRIN). Andere arbeiten auf regionaler und nationaler Ebene. In Europa zum Beispiel untersucht, kritisiert und publiziert das Europäische Netzwerk der Ombudspersonen für Kinder (European Network of Ombudspersons for Children) behördliche Maßnahmen, die möglicherweise gegen die KRK verstoßen. Die Ombudsperson kann unabhängig von gesetzlichen Vertretern, Eltern oder Vormunden eingreifen, um die Rechte des Kindes in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren zu vertreten, von denen Kinder direkt oder indirekt betroffen sind. In diesem Netzwerk arbeiten VertreterInnen aus Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Ungarn, Island, Litauen, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Norwegen, Portugal, der Russischen Föderation, Spanien, Schweden und Wales3 zusammen.
Förderung des Übereinkommens der KRK
Förderung des Übereinkommens der KRK
Die Zivilgesellschaft, Kinder, Lehrkräfte, Eltern und andere Akteure können eine wichtige Rolle bei der Bewusstseinsbildung und Befürwortung von Maßnahmen zur Förderung der Kinderrechte spielen. Um sicherzustellen, dass allen, die mit Kindern arbeiten, und auch den Kindern selbst diese Rechte bekannt sind, sollte das Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Schulbibliotheken vorhanden sein und sowohl im Unterricht als auch mit den Eltern gelesen und besprochen werden. Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der Konvention ist die systematische Menschenrechtsbildung von klein auf. Jedes Kind hat ein Recht, die eigenen Rechte und die der anderen zu kennen!
Dokumente
- UN-Kinderrechtskonvention
- Kinderrechtskonvention(kinderfreundliche Fassung)
1 Rede vor der Conference on International Justice for Children am 17. September 2007
2 Aktion für Kinderrechte, CD von UNICEF und Save the Children, 2003
3 Siehe www.ombudsnet.org